Studierende müssen finanziell besser gestellt werden. Dazu gehört auch die Abschaffung jeder Form der Bildungsgebühren, die an den Hochschulen die ohnehin schon stark ausgeprägte soziale Selektion noch befördern (Bildungstrichter: 71% der Akademikerkinder und nur 24% der Nicht-Akademiker-Kinder landen an den Hochschulen; 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks). Dies gilt insbesondere für Niedersachsen und Bayern, zwei Bundesländer, die fälschlicherweise immer noch am Gebührensystem für das Erststudium festhalten. Hinzu kommt, dass etwa 66% der Studierenden durchschnittlich 13,5 Stunden in der Woche neben dem Vollzeitstudium arbeiten, um ihr Studium finanzieren zu können und sich damit der Abschluss der dringend gesuchten Fachkräfte noch verzögert (ebenfalls 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks).
Zudem muss das Programm der "Offenen Hochschule", das jenseits des ersten Bildungsweges den Zugang an die Hochschulen ermöglichen soll, konsequenter verfolgt werden. Dabei umfasst ein vielfältiges Angebot sowohl einzelne Module als auch komplette Studiengänge, nicht nur in Vollzeit, sondern auch in berufsbegleitender Form. Für eine ernstgemeinte und tatsächliche Durchlässigkeit bedarf es dabei der Annerkennung der betrieblich angeeigneten Kompetenzen. Es bedarf einer echten Kooperation zwischen Hochschulen, den betrieblichen Akteuren und der Politik, damit über die Hochschulgrenzen hinweg Klarheit über die Modalitäten herrscht und die unterschiedlichen Interessen einfließen können.
Damit dieses Angebot auch wahrgenommen wird, muss die Teilnahme durch attraktive Finanzierungsmodelle und Freistellungsmöglichkeiten für betriebliche Kolleginnen und Kollegen ermöglicht werden.
Eine Möglichkeit zur Unterstützung in der Weiterbildung bieten Stipendien-Tarifverträge. 2010 konnte in der niedersächsischen Metallindustrie erstmals ein Stipendien-Tarifvertrag abgeschlossen werden. Danach können sich beispielsweise Beschäftigte zur Weiterbildung zum Techniker oder zur Meisterin freistellen lassen. Dazu gibt es eine finanzielle Förderung durch den Arbeitgeber. Diese Möglichkeiten müssen auf die akademische Weiterbildung ausgeweitet werden. Um Beschäftigte für einen solchen Schritt zu motivieren, muss selbstverständlich die Rückkehr in den Betrieb an einen adäquaten Arbeitsplatz ebenso tariflich geregelt werden.
Der Zugang über die "offene Hochschule" darf auch nicht beim Bachelor-Abschluss beendet sein. Im Sinne des lebenslangen Lernens muss Beschäftigten auch eine entsprechende Unterstützung bei der Weiterbildung in einem Masterstudiengang zu teil werden. Auch hier muss der Anspruch auf die Rückkehr in den Betrieb gewährleistet sein. Das schafft Anreize, das anspruchsvolle Studium aufzunehmen!