Der Ausbau der Weiterbildungsangebote im Betrieb gehört zu einer nachhaltigen Personalpolitik. Um schon heute die Engpässe von morgen zu verhindern, ist eine langfristige Weiterbildungsplanung unerlässlich. Neben der Planung und breiten Information über Weiterbildungsmöglichkeiten müssen Anreize geschaffen werden, die Beschäftigte motivieren teilzunehmen.
Umfangreiche Möglichkeiten bieten die Qualifizierungstarifverträge. Sie sehen zunächst vor, dass im Unternehmen ein spezifischer Qualifizierungsplan erstellt wird. Auf dieser Grundlage wird der zukünftige betriebliche Qualifizierungsbedarf festgestellt, mit Betriebsrat beraten und in individuellen Gesprächen mit den Beschäftigten abgestimmt. Dabei umfasst das Feld:
die betrieblich notwendigen Qualifizierungen zum Kompetenzerhalt und zur Umqualifizierung
die Entwicklungsqualifizierung, um im Betrieb anfallende höherwertige Arbeitsaufgaben übernehmen zu können und
die persönliche und berufliche Weiterbildung
Mit diesen Instrumenten können zum Beispiel gezielte Programme aufgelegt werden, um Facharbeiter und Meister entsprechend weiter zu bilden, damit sie Aufgaben in der Konstruktion übernehmen können. Tätigkeiten, die heute von Ingenieurinnen und Ingenieuren durchgeführt werden, könnten auf diese Weise auch von durch den Betrieb qualifizierten Fachkräften übernommen werden.
Ebenso gilt: werden Beschäftigte für Ingenieurtätigkeiten qualifiziert, können sich Ingenieurinnen und Ingenieure stärker auf die Entwicklungs- und Forschungsaufgaben konzentrieren.