1. Gütesiegel Tarifvertrag

Je stärker der Ingenieurmangel wird, desto größer wird der Wettbewerb der Betriebe um qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure. Keine Ingenieurin, kein Ingenieur ist gezwungen, unterhalb des Niveaus des Flächentarifvertrages der Metall- und Elektroindustrie zu arbeiten. Betriebe, die Entgelte unterhalb des Flächentarifvertrages bezahlen, werden die Verlierer im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte sein. Daher ist die Einhaltung der Flächentarifverträge eine notwendige Voraussetzung für die Gewinnung von Ingenieurinnen und Ingenieuren und deren dauerhafte Bindung an das jeweilige Unternehmen. Insofern ist die Einhaltung der Flächentarifverträge ein Gütesiegel für innovative Personalpolitik.

Besser ist es in tarifgebundenen Betrieben

Tarifverträge setzen Standards. Sie bieten nachvollziehbare Entgeltstrukturen und bilden unterschiedliche Tätigkeiten durch das Eingruppierungssystem differenziert ab. Damit bieten sie auch im hochqualifizierten Bereich transparente Bedingungen. Ingenieurinnen und Ingenieure in tarifgebundenen Betrieben verdienen im Durchschnitt 20 Prozent mehr als in Betrieben ohne Tarifvertrag (Forschungsprojekt LohnSpiegel 2009). Klare Vergütungsmodalitäten und transparente Regeln, die keine Willkür bei Beschäftigungsbedingungen walten lassen, steigern die Attraktivität von Arbeitsplätzen erheblich. Planbarkeit und Sicherheit sind Bindungsargumente für Beschäftigte.

Dabei gibt es verschiedene Arten von Tarifverträgen. Haustarifverträge werden zwischen einer Gewerkschaft und einem Betrieb abgeschlossen und gelten für die dort arbeitenden Gewerkschaftsmitglieder. Flächentarifverträge werden über ganze Branchen abgeschlossen. Sie entschärfen den Konkurrenzdruck über die Entgelte und bieten Mindeststandards, die auch in andere Bereiche eine gewisse Strahlkraft entfalten.

Tarifverträge regeln ganzheitlich Arbeitsbedingungen

In Tarifverträgen geht es nicht nur um vernünftige Entgelthöhen, sondern um die ganzheitliche, qualitative Betrachtung von Arbeitsbedingungen auch für Ingenieurinnen und Ingenieure.

So zum Beispiel die Arbeitszeit. In der Metall- und Elektroindustrie gilt in den alten Bundesländern die 35 Stunden Woche und in den neuen die 38 Stunden Woche. Sie ist auch die Grundlage für das gezahlte monatliche Entgelt. Beschäftigte in nicht-tarifgebundenen Betrieben, die für das gleiche Geld zum Beispiel 40 Stunden in der Woche arbeiten müssen, haben dadurch natürlich einen geringeren Stundenlohn. Mit Zustimmung der jeweiligen Beschäftigten kann für maximal 18 % der Belegschaft bis zu 40 Stunden Wochenarbeitszeit vereinbart werden.

Ebenso sind verlässliche und an die Tätigkeit angepasste kreative Arbeitszeitmodelle die für die Beschäftigten Flexibilität bedeuten, gute Argumente für die Werbung und Bindung von qualifizierten Fachkräften.

Fazit
Der beklagte Fachkräftemangel ist in einigen Betrieben bezogen auf die Beschäftigung von Ingenieurinnen und Ingenieuren Realität. Es zeigt sich, dass gute Arbeitsbedingungen – gesichert durch Tarifverträge – ein entscheidendes Argument für die Arbeitsplatzwahl sind!
Peter Kiene Betriebsrats- vorsitzender IAV GmbH Ingenieur- gesellschaft Auto und Verkehr, Gifhorn »Wir haben rund 3500 Beschäftigte, davon zwei Drittel Ingenieure. Überall wird über Fachkräftemangel geklagt. Dass die IAV am Standort Gifhorn im letzten Jahr dennoch 430 Ingenieure gewinnen konnte, hat konkret etwas mit unserem Tarifvertrag zu tun. Wir haben bei den Einstellungen gehört, dass der Tarifvertrag die Attraktivität des Betriebs steigert und deshalb die Wahl auf IAV gefallen ist.«